*** Geprüfter Züchter ***
Laut § 11 Tierschutzgesetz benötigt man eine behördliche Erlaubnis sowie einen Sachkundenachweis für das Halten, Handeln und Züchten mit Wirbeltieren.
Meine Australian Shepherd Zucht ist laut § Tierschutzgesetz beim Veterinäramt gemeldet und ich habe meine Sachkundeprüfung erfolgreich bestanden.
Laut § 11 Tierschutzgesetz darf das Veterinäramt mehrmals jährlich unangemeldete Besichtigungen und Überprüfungen der Zuchtstätte durchführen.

